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Weiterführende Informationen und Links

Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamenten oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen.
Für einige Rechtsgeschäfte, die weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für Sie haben können, ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auf den Internetseiten der Notarkammer des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer finden Sie weiterführende Informationen, Kontaktdaten und Formulare.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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