Streuobst

Vertiefende Informationen

Auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg finden Sie neben der Streuobstkonzeption 2030 zahlreiche weitere Informationen. Darunter auch einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes im Bereich Streuobst.

Die aktuelle Förderperiode der Baumschnittförderung läuft noch bis Ende 2025 und soll ab dem darauffolgenden Jahr fortgeführt werden. In der neuen Förderperiode sollen Antragstellung- und abwicklung erleichtert werden, um weitere Bewirtschaftende für das Förderprogramm gewinnen zu können.

Freigabevermerk

15.11.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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