Stiftungen

Vertiefende Informationen

Tipp: Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von steuerbegünstigten Stiftungen erhalten Sie in der vom Finanzministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine". Auch sind die Finanzämter gerne bereit, Ihnen weiterzuhelfen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema auch in den Lebenslagen "Unternehmensnachfolge" und "Stiftungen".

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • §§ 80-88 Rechtsfähige Stiftungen

Freigabevermerk

26.11.2025 Innenministerium und Finanzministerium Baden-Württemberg, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg.

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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