Stiftungen
Vertiefende Informationen
Tipp: Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von steuerbegünstigten Stiftungen erhalten Sie in der vom Finanzministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine". Auch sind die Finanzämter gerne bereit, Ihnen weiterzuhelfen.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema auch in den Lebenslagen "Unternehmensnachfolge" und "Stiftungen".
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- §§ 80-88 Rechtsfähige Stiftungen
Freigabevermerk
26.11.2025 Innenministerium und Finanzministerium Baden-Württemberg, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg.

