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Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

Vertiefende Informationen

Nähere Informationen zum Thema "Geldwäsche" und der Zuständigkeit nach dem Geldwäschegesetz bietet Ihnen die gemeinsame Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg mit einem Download-Bereich. Hier erhalten Sie auch bundesweite Merkblätter und Formulare:

Freigabevermerk

19.02.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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