Mutterschutzfristen
Vertiefende Informationen
Nach der Schutzfrist können Sie Elternzeit nehmen.
Rechtsgrundlage
- § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Freigabevermerk
24.06.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Nach der Schutzfrist können Sie Elternzeit nehmen.
24.06.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!
Dokumente unkompliziert und sicher einsenden:
Upload-Portal