Mit 21

Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:

 

Führerschein:

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.

Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
  • Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A

 

Strafmündigkeit:

Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.

Freigabevermerk

07.04.2025 Justizministerium

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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