Mit 17

Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

Jugendliche dürfen den Führerschein der Klassen B und BE erwerben, wenn sie am Programm "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen.

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

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Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
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