Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr
Informationen zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins finden hier.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
17.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

