Gefahrguttransporte auf der Straße
Vertiefende Informationen
- Allgemeinverfügung des Ministeriums für Verkehr zur Fahrwegbestimmung für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB)
- Gefahrgutvorschriften auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr
- Startseite DGG-Info
- Verwaltungsvorschrift VwV RSEB BW
- Informationen für Gefahrgutfahrer im Onlineauftritt der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
22.12.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

