Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 138 Absatz 1b in Verbindung mit Absatz 4 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 18
Freigabevermerk
22.07.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

