Flugplätze

Die drei Verkehrsflughäfen in Baden-Württemberg sind:

  • Landesflughafen Stuttgart
  • Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden
  • Regionalflughafen Friedrichshafen

Außerdem gibt es weitere 18 Verkehrslandeplätze, die insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr dienen.

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Flugplätze. Darunter ungefähr

  • 50 Segelfluggelände,
  • 60 Sonderlandeplätze,
  • 80 Hubschraubersonderlandeplätze.

In den zugehörigen Leistungen können Sie nachlesen,

  • wie Sie eine Genehmigung für den Massenaufstieg von Kinderluftballons erhalten,
  • was Sie bei der Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen beachten müssen und
  • in welchen Fällen und wie Sie eine Außenstart- und landeerlaubnis beantragen können.

Freigabevermerk

28.03.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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