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Fahrzeug und Bewohnerparkausweis

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis? Dann sollten Sie bei Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen.
Zurückgeben können Sie den Parkausweis entweder persönlich oder mit der Post.

Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.

Freigabevermerk

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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