Fahrgastbeförderung
Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre. Sie können beantragen, ihn für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Zugehörige Leistungen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
- Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
- Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 20.08.2020 freigegeben.