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Fachkunde im Strahlenschutz

Wenn Sie beabsichtigen, als Medizinphysik-Experte zu arbeiten, Röntgeneinrichtungen oder Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde. Die Anforderungen an die entsprechende Fachkunde finden Sie in der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung, in der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung beziehungsweise im Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten“.

Diese Vorschrift ist in § 47 der Strahlenschutzverordnung zu finden.

Freigabevermerk

21.10.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

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Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
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