Explosionsgefährliche Stoffe
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.
Zugehörige Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Freigabevermerk
31.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

