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Erwerb eines Grundstücks im Wege der Erbfolge

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium, das Umweltministerium und das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, haben ihn am 29.01.2020 freigegeben.

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Kurfürsten-Anlage 38 - 40
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Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
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