Wichtiger Hinweis!

Unsere Behörden bleiben am Freitag, 2. Januar 2026, an allen Standorten geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Start Service Spätaussiedler Wer ist Spätaussiedler? Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Spätaussiedler

Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Spätaussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG).

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und die in den Aufnahmebescheid einbezogenen Familienangehörigen erwerben nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG)

  • Artikel 116 Absatz 1 Erwerb der Rechtsstellung eines Deutschen

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 15 Bescheinigungen

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • § 7 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Freigabevermerk

24.04.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Online-Dienste

Logo des Serviceportals

Alle Online-Dienste finden Sie in unserem Serviceportal Service-RNK.

Upload-Portal

Dokumente unkompliziert und sicher einsenden:

Upload-Portal