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Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben

Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Freigabevermerk

08.10.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
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