Besondere Rahmenbedingungen

Vertiefende Informationen

  • Alle wichtigen Informationen zum Erdbebendienst finden Sie in der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr".
  • Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Lebenslage "Umwelt".
  • Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und zum Hochwasserschutz finden Sie unter HochwasserBW. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Beurteilung einer Hochwassergefahr und für die Kalkulation der Versicherungsprämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

  • § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
  • § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
  • § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten

Freigabevermerk

30.09.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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