Start Service Studium Ausländische Studierende Beendigung des Studiums - ausländische Studierende

Beendigung des Studiums - ausländische Studierende

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen über Regelungen zum Beispiel für ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die sich zu Promotionszwecken oder als Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Deutschland aufhalten möchten, bieten

  • die Ausländerbehörden und
  • die Agenturen für Arbeit.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 16b Studium
  • § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet

Freigabevermerk

20.10.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

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