Start Service Umwelt Strahlenschutz Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder des Umgangs mit radioaktiven Stoffen

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder des Umgangs mit radioaktiven Stoffen

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 21 Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs

Freigabevermerk

26.11.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Online-Dienste

Logo des Serviceportals

Alle Online-Dienste finden Sie in unserem Serviceportal Service-RNK.

Upload-Portal

Dokumente unkompliziert und sicher einsenden:

Upload-Portal