Arbeiten außerhalb der EU

Die Regelungen bezüglich Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Bei Fragen, insbesondere zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht im künftigen Gastland, sollten Sie sich in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland wenden.

Vertiefende Informationen

  • Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 27.11.2018 freigegeben.

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
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Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
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