Abitur

Das Abitur können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien in Normalform, in sechs-, siebenjähriger Aufbauform oder in dreijähriger Aufbauform
  • Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform
  • Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (erstmalig im Jahr 2021)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • Kolleg
    • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
  • Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland sowie zum Studium an der Dualen Hochschule.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 18.09.2024 freigegeben.

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
post@rhein-neckar-kreis.de
Behördennummer: 115 (ohne Vorwahl)

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Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
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