Wichtiger Hinweis!

Aufgrund einer Personalversammlung bleiben am Donnerstag, 26. März 2026, alle Dienststellen des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden geschlossen.Wir bitten um Ihr Verständnis.

Außerbetriebsetzung (Fahrzeugabmeldung)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Die Außerbetriebsetzung  ist auch online über i-Kfz möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

16,50 €5,10 € für den Verwertungsnachweis2,10 € über i-Kfz

Weitere Informationen