Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, dann müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Es gibt keine Unterscheidung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Löschung mehr.Die Außerbetriebsetzung ist auch online über i-Kfz möglich.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kennzeichen des Fahrzeuges
Bei Fahrzeug-Verschrottung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Verwertungsnachweis
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
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