Wichtiger Hinweis!

Aufgrund einer Personalversammlung bleiben am Donnerstag, 26. März 2026, alle Dienststellen des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden geschlossen.Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ersatz einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Falls Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen wollen, weil z.B. Ihr bisheriges Dokument unleserlich geworden ist, besteht die Möglichkeit einer Ersatzausstellung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Evtl. Vollmacht + Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

14,50 €