Start Service Kfz-Wesen Zulassung Einfuhr Neufahrzeug

Einfuhr eines Neufahrzeugs

Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeuges zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.

Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Datenbestätigung oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen
  • Kaufvertrag und / oder Originalrechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
  • Bei innergemeinschaftlichem Erwerb: Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen 
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Isolierte Bestätigungen zur Fahrzeugidentifizierung von Prüfstellen bzw. anerkannten Sachverständigen werden nicht akzeptiert!

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr:

  • Gebühr: 34,40 € bis 49,70 € *
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen weitere Gebühren möglich.