Amt für Kommunales und Prüfung
Das Amt für Kommunales und Prüfung übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden - mit Ausnahme der Großen Kreisstädte - aus. Es ist Ansprechpartner für die Kommunen, entscheidet über Widersprüche und nimmt Prüfungsaufgaben wahr. Außerdem kontrolliert es die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises und ist für die Abwicklung von Wahlen und Abstimmungen zuständig.


