Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde Ersatz beantragen.
Wichtig: Je nach Einzelfall können außer den unten aufgeführten noch weitere Nachweise und Erklärungen erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Die Verlusterklärung ist von der Person abzugeben, die den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat.
Sofern dies nicht der eingetragene Fahrzeughalter ist, wird eine Vollmacht und der Ausweis (oder eine Kopie) des Halters benötigt. - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr
11,40 € bis 24,50 €
Verlusterklärung für die Zulassungsbescheinigung Teil l / den Fahrzeugschein (61 KB)