Verlust / Diebstahl der Kennzeichen
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Wurden Ihnen die Kfz-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug gestohlen oder Sie haben eines oder beide Schilder verloren, müssen Sie dies melden.
Einen Diebstahl müssen Sie umgehend bei der Polizei anzeigen - für die Zuteilung neuer Schilder wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Wichtig! Da die abhanden gekommenen Kennzeichenschilder wegen Kennzeichenmissbrauch gesperrt werden müssen, wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides statt gem. § 5 StVG, § 46 FZV i.V.m. § 27 LVWVfG bei der Zulassungsstelle
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- evtl. das noch vorhandene Kennzeichenschild
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr
42,80 € bis 76,60 € *
Wunschkennzeichen: 10,20 €
Vorabreservierung: 2,60 €
Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.