Oldtimerkennzeichen "H"
Um ein Oldtimerkennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Das spezielle Kennzeichen für gut erhaltene historische Fahrzeuge dient der Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts".
Wichtig! Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens müssen Sie sich in diesem Fall direkt mit der Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- falls keine gültige Betriebserlaubnis mehr vorliegt, wird zusätzlich ein Gutachten nach § 21 StVZO benötigt
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr
27,50 € bis 40,80 € *Wunschkennzeichen: 10,20 €Vorabreservierung: 2,60 €Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.
Siehe auch: