Ersterteilung/ Erweiterung der Fahrerlaubnis
Allgemeines
Schriftlicher Antrag (586 KB) beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Mindestalter bzw. 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei Verlängerung erfolgt eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Fahrerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
Bei jedem Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis ist ein Nachweis über Erste Hilfe gem. § 19 FeV vorzulegen. Ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort aus einem früheren Verfahren genügt nicht.
Gebühr
Ersterteilung: 39,60 Euro
Erweiterung: 38,30 Euro
Doppelklassenerteilung bei getrennter Erteilung zusätzlich 10,00 Euro
Eintrag Schlüssel 95: zusätzlich 28,60 Euro
Eintragung der Schlüsselzahl 196
Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Diese gilt nur im Inland.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis). Die Einzelheiten der Fahrerschulung sind in der anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 festgelegt. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Antragstellung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde nur nach Terminvereinbarung möglich. Das Antragsformular wird vor Ort mit Ihren persönlichen Daten gedruckt.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Bescheinigung nach Anlage 7b
Gebühr
Eintragung Schlüsselzahl 196: 38,60 Euro
Bei Bestellung per Express: zusätzlich 21 Euro