Ausbildungsförderung für Aufstiegs-BAföG (AFBG)
(Aufstiegs-BAföG - vormals "Meister-BAföG")
Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung ("Aufstiegs-BAföG") erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf:
- alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie
- alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt und Fernunterricht)
Ausnahmen sind möglich.
Mit Leistungen nach dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:
- Handwerksmeister/in
- Industriemeister/in
- Erzieher/in
- Techniker/in
- Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Betriebswirt/in oder
- auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.
Hinweis: Auch Bachelorabsolventinnen oder -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: