Korruptionsverhütung / Vertrauensanwalt

Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen Rechtsstaat von elementarer Bedeutung. Deshalb ist die Verhütung und Bekämpfung von Korruption dem Rhein-Neckar-Kreis ein wichtiges Anliegen. Neben den Verantwortlichkeiten der Führungsebene nimmt die Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Vertrauensanwalts breiten Raum bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption ein.

Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Schneider (Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte) nimmt für den Rhein-Neckar-Kreis die Funktion eines Vertrauensanwalts zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung wahr. Er ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 16:30 Uhr unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Tel.: +49 6221 3113-43Fax: +49 6221 3113-11schneider@tiefenbacher.de

Ziel seiner Arbeit ist die Mitwirkung bei der Aufklärung von möglichen Korruptionssachverhalten im Sinne von Nummer 2 Abs. 2 und 3 der VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung des Landes Baden-Württemberg vom 1. Januar 2013 bzw. in der jeweils gültigen Fassung. Neben den Bestechungsdelikten sind dabei auch typische Begleitdelikte, so insbesondere Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Falschbeurkundung im Amt, Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht und Verleitung eines/einer Untergebenen zu einer Straftat, umfasst

Wichtiger Hinweis:

Auf Wunsch einer Hinweisgeberin oder eines Hinweisgebers, sichert der Vertrauensanwalt diesen gegenüber Verschwiegenheit bezüglich des Namens, der Identität oder sonstiger Identifikationsmerkmale zu.

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Gero Schneider
Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte
Tel.: 06221 3113-43Fax: 06221 3113-11E-Mail: schneider@tiefenbacher.de

Sprechzeiten:
Mo-Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 08:00 bis 16:30 Uhr