Einbürgerung
Sehr geehrte ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger,
halten auch Sie sich bereits seit vielen Jahren in Deutschland auf und haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Rhein-Neckar-Kreis? Dann berät Sie die Einbürgerungsbehörde im Landratsamt gerne über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Es gibt viele Gründe, deutscher Staatsangehöriger zu werden:
- Sie können mitbestimmen, wer in Deutschland regiert. Sie können unter anderem auch bei Landtags- und Bundestagswahlen wählen und sogar selbst gewählt werden,
- Sie haben freien Zugang zu allen Berufen,
- Sie genießen gleichberechtigten Schutz in allen Systemen der sozialen Sicherung,
- Sie genießen Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union,
- Sie haben die erleichterte Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme in anderen Ländern der Europäischen Union,
- Sie genießen Reise- und Visumserleichterungen für viele außereuropäische Staaten,
- Ihnen wird der Schutz vor Auslieferung und Ausweisung sowie das Recht auf konsularischen Schutz durch den deutschen Staat im Ausland zuteil,
- Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr und müssen sich wegen der Passausstellung nicht mehr zu ausländischen Konsulaten oder Botschaften begeben
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen und wenn Sie sich aufgrund Ihrer persönlichen Überzeugung für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden.
Wer kann deutscher Staatsangehöriger werden?
- Sie sind älter als 16 Jahre,
- Sie halten sich mindestens 8 Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland auf. Soweit Sie einen deutschen Realschulabschluss oder das deutsche Abitur besitzen, genügt bereits ein Aufenthalt von 6 Jahren,
- Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen sichern bzw. besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung oder studieren,
- Sie haben keine gravierenden Straftaten begangen,
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland,
- Sie vertreten die Werte und Ziele der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
- Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (wird nicht verlangt bei Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und bei einigen wenigen weiteren Staaten).
Umfangreiche Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch in unserer Rubrik Dienstleistungen.