Verlängerung der Fahrerlaubnis
Der Antrag (583 KB) kann bereits 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes gestellt werden. Es erfolgt eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Fahrerlaubnis; Nachteile entstehen durch eine rechtzeitige Antragsstellung nicht.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV
- Weiterbildungsnachweise nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sofern Eintrag Schl. 95 notwendig ist (35 Stunden in den vergangenen 5 Jahre)
Durch die Weiterbildung sollen die im Rahmen der Grundqualifikation vermittelten Kenntnisse vertieft werden. Im Rahmen der 35-stündigen Weiterbildung müssen alle Kenntnisbereiche, die nach Anlage 1 zur BKrFQV für den Erwerb der Grundqualifikation zu schulen sind, Bestandteil der Weiterbildung sein. Dabei genügt es, wenn aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl eine Fahrerlaubnis aus dem Bereich der C-Klassen als auch aus dem Bereich der D-Klassen besitzen, müssen im jeweiligen Weiterbildungszeitraum nur eine Weiterbildung zu jeweils 35 Unterrichtseinheiten absolvieren, wobei die Schulungsinhalte auf die Haupttätigkeit des Fahrers abgestimmt sein sollten.
Sofern es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E handelt:
- Führungszeugnis
- Nachweis Leistungsvermögen nach Anlage 5 zur FeV (ab Vollendung des 50. Lebensjahres)
Gebühr
Verlängerung: 38,80 Euro
Eintrag Schlüssel 95: zusätzlich 28,60 Euro