Wichtiger Hinweis!

Aufgrund einer internen Veranstaltung bleiben am Donnerstag, 2. Oktober 2025, alle Dienststellen des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden geschlossen.Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Führerschein-Umtausch (Pflichtumtausch)

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.

Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Umtausch Papierführerschein

Alter rosafarbener Papierführerschein

Die Fristen für den Umtausch der Papierführerscheine (grau/rosa) der Geburtsjahrgänge 1953 und jünger sind bereits abgelaufen. Das Führerscheindokument hat seine Gültigkeit verloren, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiter gültig und somit auch die Teilnahme am Straßenverkehr.

Sofern Sie vor 1953 geboren sind, ist der Führerschein noch bis zum 19.01.2033 gültig – ein Umtausch ist bis dorthin erforderlich.

Haben Sie noch einen Papierführerschein?

Bitte schnell einen Termin zum Umtausch online vereinbaren. Sie riskieren ansonsten ein Verwarnungsgeld.

  • Antragstellung direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle
  • Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Termin hier online vereinbaren:

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als 1-2 Jahre)
  • Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat (kann telefonisch angefordert werden), sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde
  • bei Umstellung Klasse 2 wegen Erreichen des 50. Lebensjahres ist eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV, die vom Hausarzt ausgestellt werden kann, und ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 zur FeV notwendig. Die Untersuchungen können auch bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.

Gebühr

32,90 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express gegen eine zusätzliche Gebühr angefordert werden.

Wichtiger Hinweis

Sofern Sie im Besitz eines alten Führerscheins Klasse 2 sind, dürfen Sie ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine entsprechenden Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen. Eine Umstellung auf den Scheckkartenführerschein ist zwingend erforderlich unter Vorlage der oben genannten Unterlagen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gem. § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) dar.

Umtausch Scheckkartenführerschein ohne Ablaufdatum

Führerscheine ohne Ablaufdatum müssen erneuert werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Abbildung eines Kartenführerscheins
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011  19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.

Bitte beachten:

  • Antragstellung direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle.
  • Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich

Termin hier online vereinbaren:

Erforderliche Unterlagen

Gebühr

32,90 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express gegen eine zusätzliche Gebühr angefordert werden.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!