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Allgemeines

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Barrierefreiheit

Die Inhalte unseres Internetauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein.

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Elektronische Datenübermittlung

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreises bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern mit der Virtuellen Poststelle (VPS) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der Rhein-Neckar-Kreis eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gelten, also beispielsweise nicht für verlinkte Einrichtungen, dem Landkreis angeschlossene Eigengesellschaften oder andere Behörden.

Digital signierte und/oder verschlüsselte elektronische Dokumente können von uns ausschließlich über die Virtuelle Poststelle (VPS) empfangen und weiterverarbeitet werden.

Unterstützte Dateiformate und -größen bei elektronischer Datenübermittlung

E-Mails mit Dateianhängen können nur verarbeitet werden, wenn die Gesamtgröße der E-Mail 20 MB nicht übersteigt.

Folgende Dateiformate können von uns verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat ab Version 5 (.pdf)
  • Microsoft Word (docx)
  • Microsoft Excel (xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (pptx)
  • Bilddateiformate mit den Endungen .jpg; .tif; .bmp 
  • Komprimierungsformate mit der Endung .zip (unverschlüsselt)
  • Textdateien mit der Endung .txt

E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
Bei abweichenden Dateiformaten kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert.

Urheberrecht

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