Namensänderung im Führerschein
Allgemeines
Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung, einen neuen Führerschein aufgrund einer Namensänderung zu beantragen. Ein Antrag kann allerdings jederzeit gestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich:
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- geänderter Personalausweis oder Reisepass
- Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat (kann telefonisch angefordert werden), sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde
Gebühr
Wenn noch kein Scheckkartenführerschein vorliegt: 30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
Wenn bereits ein Scheckkartenführerschein vorliegt: 10,00 Euro bzw. 15,10 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)