Start Service Kfz-Wesen Führerscheine Internationaler Führerschein

Internationaler Führerschein

Allgemeines

Antragstellung direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

Wichtig! Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich:

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift, wenn Führerschein nicht vom Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde.
    • Die Abschrift entfällt, sofern ein Scheckkartenführerschein vorliegt.
  • Scheckkartenführerschein - ist zwingend vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins erforderlich (kann gleichzeitig mitbeantragt werden).
    Hierzu notwendig:
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Führerschein
    • bei Umstellung Kl. 2 wegen Erreichen des 50. Lebensjahres ein augenfachärztliches Zeugnis und ärztl. Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV; alternativ: Gutachten von Arbeits- oder Betriebsmediziner

Gebühr

Internationaler Führerschein: 16,30 Euro
Scheckkartenführerschein: 30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!