Start Service Kfz-Wesen Führerscheine Fahrgastbeförderung

Erteilung / Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Allgemeines

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

Antragstellung erfolgt zwingend über das Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei der Behörde - wird im Rathaus beantragt)
  • Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder B seit mind. 2 Jahren (auch EU- oder EWR-Fahrerlaubnis)
  • Besitz eines Scheckkartenführerscheins zwingend erforderlich, ansonsten gleichzeitig Umstellung notwendig
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inkl. Leistungsvermögen
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
  • Alternativ: Gutachten bei Arbeits- oder Betriebsmediziner, Begutachtungsstelle bei Fahreignung
  • Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr
    Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe bei Krankenkraftwagen

Gebühr

Ersterteilung: 37,50 Euro
Verlängerung: 32,90 Euro

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!