Ersatzführerschein (bei Verlust oder Diebstahl)
Allgemeines
Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Wichtig! Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich:
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1-2 Jahre)
- Bei Verlust: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig
- Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die bei einer deutschen Polizeidienststelle aufgegeben wurde
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde)
Gebühr
Ersatzführerschein: 41,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
Zusätzl. Eidesstattliche Versicherung: 30,70 Euro
Hinweis
Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt.
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 - 3 Wochen. In dringenden Fällen kann der Führerschein per Express angefordert werden. Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 21 Euro.