Wohngeld-Plus

Infografik mit der Aufschrift "Wohngeld Plus - Sorgenfreier wohnen

Hohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben bundesweit 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?

Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.

Anspruch prüfen

Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert mithilfe des Wohngeldrechners des BMWSB prüfen.

Antrag stellen

Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten eingereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie ein Einkommensnachweis. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf Wohngeld-Plus zu stellen, zum Beispiel vor Ort beim Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Wer seinen Antrag lieber von zu Hause ausstellen möchte, kann das Formular online herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einsenden.

Bei der Wohngeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises kann der Antrag auch komplett online gestellt werden. Sie ist für das Gebiet des Landkreises mit Ausnahme der Städte Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig.

Kontakt

Landtatsamt Rhein-Neckar-Kreis
Wohngeldstelle 
Kurfürsten-Anlage 38-40
691115 Heidelberg
Telefon: 06221 522-1545
E-Mail wohngeld-bafoeg@rhein-neckar-kreis.de  

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich