Verpflichtungserklärung ("Einladung")
Für die Beantragung eines Besuchs-/Touristen- bzw. Geschäftsreisevisums für Deutschland ist es u. a. erforderlich, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Dauer des Visums gesichert ist. Sollte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht selbst entsprechende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können, so kann dies durch eine so genannte Verpflichtungserklärung ("Einladung") durch einen hier lebenden Gastgeber erfolgen.
Durch Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für sämtliche im Bundesgebiet während des Aufenthaltes anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für evtl. erforderliche medizinische Versorgung, aufzukommen. Deshalb muss seitens der Ausländerbehörde die Leistungsfähigkeit des Gastgebers geprüft werden.
Hinweis: Um beim Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie im Rhein-Neckar-Kreis - mit Ausnahme der Großen Kreisstädte - wohnen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich!
Benötigte Unterlagen
- Original-Einkommensnachweise über das monatliche Nettoeinkommen der letzten 3 Monate. Selbständige: Bescheinigung vom Steuerberater über das durchschnittliche monatliche Netto Einkommen.
- Gültiges Ausweisdokument (bei ausländischen Bürgern/innen ist zusätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich, der noch über den gesamten Zeitraum der Verpflichtungserklärung gültig ist. Ausländer mit Touristenvisum, Duldung oder Aufenthaltsgestattung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Die persönlichen Daten des Gastes
- Angaben zum Einladungszeitraum
- Persönliche Vorsprache des Gastgebers
- Bei gemeinschaftlichen Verpflichtungserklärungen von Ehegatten, die beide ein eigenes Einkommen haben und die zusammen leben, ist die Vorsprache beider Ehegatten erforderlich.
- Gegenüber der Ausländerbehörde ist eine Erklärung bzgl. unterhaltsberechtigter Personen abzugeben.
Hinweis: Die vorgelegten Unterlagen dürfen nicht älter als 4 Wochen sein.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 29,00 €.
Hinweis
Über die Erteilung eines Visums entscheidet die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland des Gastes.
Formulare und Online-Dienste
Verpflichtungserklärung: Online-Antrag
Personalbogen für Verpflichtungserklärung § 68 AufenthG