Start Landratsamt Ämter und Aufgaben Jugendamt Übernahme von Betreuungskosten

Übernahme von Beiträgen bzw. Gebühren für Kindertageseinrichtungen

Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Schülerhort), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.

Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Der übernommene Betrag wir grundsätzlich ab dem ersten Tag des Antragsmonats bzw. ab dem Tag des darauf folgenden tatsächlichen Leistungsbeginns gezahlt, soweit die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.

Kontakt

Tel. Sekretariat: 06221 522-1552
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Jugendamt - Kindertagespflege
Haberstraße 1
69126 Heidelberg-Rohrbach

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich