Privatwaldbetreuung und Beratung

Das Kreisforstamt berät und betreut Privatwaldbesitzende im Rhein-Neckar-Kreis bei der Bewirtschaftung ihres Waldes.

Dabei ist die Beratung in allen Waldfragen stets kostenfrei. Erst wenn das Forstpersonal in Ihrem Auftrag tätig wird, wie bspw. durch die Holzaufnahme, fallen für Sie Kosten an. Diese Betreuungsleistungen werden mit etwa 70 Prozent vom Land Baden-Württemberg gefördert.

Weitere Informationen rund um die Privatwaldbetreuung finden Sie hier:

Infoflyer für Privatwaldbesitzende (MLR)

Fördermöglichkeiten

Das Kreisforstamt berät Waldbesitzende ebenso zu forstlichen Fördermöglichkeiten. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen zur Waldverjüngung, Pflegearbeiten und Naturschutzleistungen sowie die Bewältigung von Extremwetterereignissen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Übersicht der Förderpauschalen und Fördersätze

Neue Förderbereiche seit 2020

1. Naturschutzmaßnahmen im Wald

Baden-Württemberg trägt für die Erhaltung und Entwicklung von geschützten Waldlebensräumen und Waldarten eine besondere Verantwortung. Um die Waldbesitzenden bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Diese reichen vom dauerhaften Erhalt von Altbäumen und Baumgruppen über die Entwicklung strukturierter Waldränder bis hin zur Neuanlage von Waldbiotopen und Lebensstätten. Welche Maßnahmen in Ihrem Wald sinnvoll sind, darüber berät Sie Ihr Förster oder Ihre Försterin gerne vor Ort.
Außerdem finden Sie hier alle notwendigen Dokumente und Merkblätter:

2. Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen

Aufgrund dreier aufeinanderfolgender viel zu trockener und heißer Sommer treten im Wald massive Schäden an allen Baumarten auf. Um die Waldbesitzenden in dieser besonderen Lage nicht allein zu lassen, wurden zur Schadensbewältigung Extragelder zur Verfügung gestellt. Diese reichen von einer Aufarbeitungsprämie, über die Erstattung von Transport- oder Hackerkosten bis hin zur Wiederbewaldung und Bewässerung der Pflanzflächen.

Weitere Informationen und Unterlagen:

Förderantrag

Ausfüllhilfe

3. Neue Bundeswaldprämie - Klimaangepasstes Waldmanagement

Ab November 2022 startet für alle zertifizierten Wälder die neue Bundeswaldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“. Die Antragstellung erfolgt – wie schon bei der Bundeswaldprämie 2020 - bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf deren Website www.klimaanpassung-wald.de.
Alle Waldbesitzenden müssen die Förderung selbständig zuhause am PC beantragen und die notwendigen Unterlagen (z.B. SVLFG-Bescheid, de-minimis-Bescheinigungen, sonstige Forstliche Förderungen) bereithalten.

Aktuell sind noch wichtige Fragen offen: Es ist unter anderem unklar, ob es auch im nächsten Jahr de-minimis Beschränkungen für das Förderprogramm geben wird, welche Überschneidungen es zur baden-württembergischen Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft“ oder zur Ökokonto-Verordnung gibt und welches Förderprogramm im Einzelfall attraktiver ist. Auch zu einzelnen Kriterien, die bei der Waldbewirtschaftung für die Förderung einzuhalten sind, gibt es noch Klärungsbedarf.