Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

Der Kreistag ist die nach Artikel 28 des Grundgesetzes aus Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung und das Hauptorgan des Kreises.

Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen.

Die letzte Kreistagswahl vom 9. Juni 2024 hat folgende Sitzverteilung ergeben:

Grafik der Sitzverteilung: CDU 30, GRÜNE 16, FW 18, SPD 17, AfD 13, FDP 7, LINKE 3

Weitere Informationen:

Rede von Landrat Stefan Dallinger zum Abschluss des 10. Kreistags in der Sitzung des Kreistags am 9. Juli 2024 (344 KB)

Kontakt

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Büro des Landrats
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H. Koder / H. Schneider / Fr. Bleifuß
Tel. 06221 522-1224, -2164 und -2202
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Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
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