Kommunalrechtsamt
Das Kommunalrechtsamt übt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden - mit Ausnahme der Großen Kreisstädte - aus. Es ist Ansprechpartner für die Kommunen, entscheidet über Widersprüche und nimmt Prüfungsaufgaben wahr.
Außerdem ist das Kommunalrechtsamt für die Abwicklung von Wahlen und Abstimmungen zuständig.