Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Mitwirkung in jugendgerichtlichen Strafverfahren. Sie wird bei Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren tätig.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

  • Betreuung von Heranwachsenden, Jugendlichen und deren Familien während des gesamten Strafverfahrens
  • Information über dessen Verlauf, die Bedeutung und die möglichen Folgen einer Straftat
  • Beratung von Familien über Angebote und Leistungen der Jugendhilfe
  • Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher Schwierigkeiten und Probleme
  • Führen von erzieherischen Gesprächen mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung
  • Begleitung zur Hauptverhandlung; dort werden die sozialen und pädagogischen Gesichtspunkte zur Sprache gebracht und so das Gericht unterstützt, eine angemessene Entscheidung zu treffen
  • Durchführung und Ausgestaltung von erzieherischen Maßnahmen wie bspw.:
    • Soziale Trainingskurse
    • Betreuungsweisungen
    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Arbeitsauflagen
    • Pädagogisch begleitete Arbeitsweisungen, etc.
    • Leseweisung
    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • Anti-Aggressivitäts-Training, etc.

Kontakt

Sekretariat:
Frau Beller, Frau Rost
juhis@rhein-neckar-kreis.de
Tel. 06221 522-1566
 
Sachgebietsleitung Jugendhilfe im Strafverfahren:
Stellv. Referatsleitung
Frau Göpel
                       
Referatsleitung Besondere Soziale Dienste, Koordinierende Hausleitung Haus des Jugendrechts:
Frau Heiß-Ritter      

Logo Haus des Jugendrechts

Haus des Jugendrechts
Jugendamt - Jugendhilfe im Strafverfahren
Haberstraße 3
69126 Heidelberg-Rohrbach (Süd)
 
https://hdjr-heidelberg-rnk.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich