Wichtiger Hinweis!

Unsere Behörden bleiben am Freitag, 2. Januar 2026, an allen Standorten geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ingenieurvermessungen

Zu den Ingenieurvermessungen zählen alle Vermessungen außerhalb des amtlichen Vermessungswesens. Hierzu gehören folgende Dienstleistungen:

  • Lagepläne für Bauanträge nach §§ 4 u. 5 LBOVVO
  • Bauabsteckungen (Schnurgerüst)
  • Topografische Aufnahmen nach Lage und Höhe
  • Ingenieurvermessungen für den Hoch- und Tiefbau

Antrag auf Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessungen können per Post, Faxmitteilung (07261-9466-5170) oder E-Mail (vermessungsamt@rhein-neckar-kreis.de) beim Vermessungsamt beantragt werden. Selbstverständlich kann die Antragstellung nach Terminabsprache auch persönlich beim Vermessungsamt erfolgen.

Anträge auf Ingenieurvermessungen müssen folgende Punkte beinhalten:

  • Antragsteller
  • Art der gewünschten Ingenieurvermessung
  • Betroffene Flurstücke
    Name der Gemarkung
    Flurstücksnummer(n) oder Lagebezeichnung (Straße u. Hausnr.)
  • Ansprechpartner für Rückfragen, Terminabsprache (Telefonnr.,  ggf. E-Mail Adresse)