Ehrenamtliche Betreuung

Die Mehrzahl der rechtlichen Betreuungen wird in Baden-Württemberg von Ehrenamtlichen geführt, oft von Angehörigen oder anderen dem Betroffenen nahestehenden Personen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich in einem Betreuungsverein für ihre Mitmenschen engagieren.

Wer eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchte meldet sich bei einem Betreuungsverein um fachlich unterstützt zu werden. Dies sind im Rhein-Neckar-Kreis der ARV Rhein-Neckar mit Sitz in Leimen und der SKM Rhein-Neckar mit Sitz in Heidelberg.

Einmal im Jahr ist die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und eines jährlichen Berichts an das Gericht notwendig.

Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie durch das Land BW haftpflichtversichert – s. Vordruck Haftpflichtversicherung.

Sie erhalten im Jahr eine Aufwandsentschädigung von 425,- Euro. Diese ist steuerfrei.

Um sie für die Tätigkeit vorzubereiten gibt es mehrfach im Jahr Einführungsveranstaltungen die von den Vereinen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde angeboten werden. 

Weitere Fragen beantworten Ihnen die Rechtspfleger, die Betreuungsvereine oder die Betreuungsbehörde.

Veranstaltungsreihe rechtliche Betreuung

Zur Unterstützung und/oder Vorabinformation für ehrenamtlich Betreuende bietet die Betreuungsbehörde in Kooperation mit den Betreuungsvereinen ARV Rhein-Neckar sowie SKM Rhein-Neckar in 2024 Einführungsveranstaltungen an.

Die Teilnahme ist für die Übernahme einer rechtlichen Betreuung verpflichtend, wenn Sie kein Angehöriger sind. Angehörigen empfehlen wir die Teilnahme.

Wir bieten Ihnen folgende Termine an:

  • Dienstag, 9. Juli 2024
    online
  • Donnerstag, 26. September 2024
    in Präsenz
  • Freitag, 22. November 2024
    online

Die Veranstaltungen finden jeweils von 14.00 – 18.00 Uhr statt.

Bei Teilnahme an einer der Veranstaltungen erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.

Anmeldungen senden Sie bitte an Betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de oder melden sich telefonisch bei Frau Scholl Tel. 06221 522 – 1479 an.